1. Kaufangebot und Annahme : Käufer: Nachdem der Käufer eine passende Immobilie gefunden hat, unterbreitet er dem Verkäufer ein schriftliches Kaufangebot, das den gewünschten Preis und Bedingungen enthält. Verkäufer: Der Verkäufer prüft das Angebot, kann es annehmen, ablehnen oder eine Gegenofferte unterbreiten. Beide Parteien verhandeln, bis sie sich auf den Preis und die Bedingungen einigen.
2. Vorbereitung des Kaufvertrags : Käufer: Sobald eine Einigung erzielt wurde, sorgt der Käufer für die Bereitstellung der finanziellen Mittel, sei es durch Eigenkapital oder durch die Absicherung eines Immobilienkredits. Verkäufer: Der Verkäufer stellt sicher, dass alle relevanten Dokumente, wie Grundbuchauszüge und Bescheinigungen, bereitgestellt werden. Der Notar bereitet den Kaufvertrag vor, in dem alle Details wie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Übergabedatum festgelegt sind.
3. Notarielle Beurkundung : Käufer: Der Käufer überprüft den Vertrag mit dem Notar und stellt sicher, dass alle Bedingungen klar und fair sind. Der Käufer unterschreibt den Vertrag, wodurch er sich zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Verkäufer: Der Verkäufer überprüft ebenfalls den Vertrag und stellt sicher, dass alle seine Interessen gewahrt sind. Mit der Unterschrift wird er verpflichtet, die Immobilie zum vereinbarten Termin an den Käufer zu übergeben.
4. Kaufpreiszahlung : Käufer: Nach der Beurkundung zahlt der Käufer den vereinbarten Kaufpreis, in der Regel auf ein Treuhandkonto oder direkt an den Verkäufer. Dies kann in einer oder mehreren Tranchen erfolgen, je nach Vereinbarung. Verkäufer: Der Verkäufer erhält die Zahlung und bestätigt den Erhalt gegenüber dem Notar. Der Notar überwacht die korrekte Abwicklung der Zahlung.
5. Grundbucheintrag und Eigentumsübergang : Käufer: Der Käufer wird nach vollständiger Zahlung als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Dies ist der offizielle Nachweis des Eigentumserwerbs. Verkäufer: Der Verkäufer verliert nach dem Eintrag im Grundbuch alle Rechte an der Immobilie und übergibt das Eigentum rechtlich an den Käufer.
6. Übergabe der Immobilie : Käufer: Der Käufer übernimmt die Immobilie zum vereinbarten Übergabetermin und erhält alle notwendigen Schlüssel und Dokumente. Verkäufer: Der Verkäufer übergibt die Immobilie in dem vertraglich vereinbarten Zustand, und ein Übergabeprotokoll wird erstellt, um den Zustand und die Vollständigkeit der Immobilie zu dokumentieren.
7. Nachbearbeitung : Käufer: Der Käufer kümmert sich um die Ummeldung von Versorgungsdiensten, Versicherungen und die Anmeldung beim Finanzamt für die Grundsteuer. Verkäufer: Der Verkäufer sorgt dafür, dass alle offenen Posten, wie etwa Hypotheken, abgelöst und alle Verpflichtungen gegenüber der Immobilie abgeschlossen sind.