Transparente Zusammenarbeit
Maklercourtage
Die Vergütung meiner Vermittlungsleistung vereinbare ich vorab mit Ihnen.
Klarheit vor der Zusammenarbeit
Ob und in welcher Höhe eine Maklercourtage anfällt, bespreche ich mit Ihnen vor Abschluss eines Maklervertrags. Die konkrete Vergütung, die zahlungspflichtige Partei und die Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorgaben.
Beim Kauf einer Immobilie
Ein Provisionsanspruch setzt grundsätzlich voraus, dass durch den Nachweis oder die Vermittlung ein Hauptvertrag zustande kommt. Für den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gelten besondere Regeln: Maklerverträge bedürfen der Textform. Ist der Käufer Verbraucher, sind zusätzlich die gesetzlichen Vorgaben zur Verteilung der Maklerkosten zu beachten.
Bei der Vermietung von Wohnraum
Bei der Vermittlung von Wohnraum gelten die Vorgaben des Wohnungsvermittlungsgesetzes, insbesondere das Bestellerprinzip. Ob eine Vergütung vereinbart werden kann und wer sie trägt, kläre ich vorab entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.
Ihre Fragen zur Courtage
Ich erläutere Ihnen die für Ihr Vorhaben vorgesehenen Konditionen gerne persönlich.
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Ihre Maklerin im Raum Ulm